© Wohnungen.Eigentümer.Gemeinschaft Roth + Ramb GbR 2017, Impressum
Wie kann ich eine Wohnung anmieten?
Senden Sie uns zunächst eine E-Mail und vereinbaren Sie mit uns einen
Besichtigungstermin. Grundsätzlich müssen Sie dazu vorher die Mieterselbstauskunft (MSA)
ausfüllen, einscannen und uns zusenden.
Kann ich als Student eine Wohnung anmieten?
Im Prinzip ja. Grundsätzlich müssen Sie dafür einen Mietbürgen benennen, der die zweite
Spalte der Mieterselbstauskunft (MSA) ausfüllt.
Können auch zwei Personen die Wohnung anmieten?
Ja. Dann müssen aber beide jeder für sich die Mieterselbstauskunft (MSA) ausfüllen,
einscannen und uns zusenden.
Kann ich Untermieter aufnehmen?
Ja. Das wir im Mietvertrag geregelt. Die maximale Anzahl der Bewohner und damit der
Untermieter ist durch die Wohnungsgröße begrenzt. Untermieter müssen uns gemeldet
werden!
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Fragen zur Anmietung
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Sie dazu vorher die Mieterselbstauskunft
(MSA) ausfüllen, einscannen und uns
zusenden.
Kann ich als Student eine Wohnung
anmieten?
Im Prinzip ja. Grundsätzlich müssen Sie dafür
einen Mietbürgen benennen, der die zweite
Spalte der Mieterselbstauskunft (MSA) ausfüllt.
Können auch zwei Personen die Wohnung
anmieten?
Ja. Dann müssen aber beide jeder für sich die
Mieterselbstauskunft (MSA) ausfüllen,
einscannen und uns zusenden.
Kann ich Untermieter aufnehmen?
Ja. Das wir im Mietvertrag geregelt. Die
maximale Anzahl der Bewohner und damit der
Untermieter ist durch die Wohnungsgröße
begrenzt. Untermieter müssen uns gemeldet
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