© Wohnungen.Eigentümer.Gemeinschaft Roth + Ramb GbR 2017, Impressum
Fragen bei Mieterwechsel und Kündigung
Kann ich meinen Mietvertrag übertragen?
Bei zwei Hauptmietern kann einer einen Wechselvertrag beantragen. Dazu muss er einen
Mietnachfolger vorschlagen, der uns seine Mieterselbstauskunft (MSA) zuschickt. Wird
dieser von uns akzeptiert, stellen wir einen Wechselvertrag aus, den der ausziehende Mieter,
der bleibende zweite Hauptmieter und der neue zweite Hauptmieter unterzeichnen. In diesen
Fällen erfolgt keine Zwischenablesung der Verbrauchswerte und die
Nebenkostenabrechnung wie gewohnt zum Jahresende. Alleinige Hauptmieter können
keinen Wechselvertrag beantragen, sondern nur einen Mietnachfolger vorschlagen.
Muss ich einen Wechsel des Untermieters melden?
Ja! Mit vollem Namen und, wenn der neue Untermieter einverstanden ist, mit Angabe der E-
Mail-Adresse. Die Meldung sollte vor dem Einzug erfolgen, ebenso das Auszugsdatum des
alten Untermieters.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Sie muss schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift per Post uns zugeschickt werden (kein
Einschreiben erforderlich!). Beachten Sie die Kündigungsfrist von drei Monaten.Die
Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist
zugehen. Die Kündigungsfrist kann auf Antrag verkürzt werden, wenn vorher mit einem
Mietnachfolger ein neuer Vertrag zustande kommt.
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Fragen bei Mieterwechsel
und Kündigung
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Kann ich meinen Mietvertrag übertragen?
Bei zwei Hauptmietern kann einer einen
Wechselvertrag beantragen. Dazu muss er
einen Mietnachfolger vorschlagen, der uns seine
Mieterselbstauskunft (MSA) zuschickt. Wird
dieser von uns akzeptiert, stellen wir einen
Wechselvertrag aus, den der ausziehende
Mieter, der bleibende zweite Hauptmieter und
der neue zweite Hauptmieter unterzeichnen. In
diesen Fällen erfolgt keine Zwischenablesung
der Verbrauchswerte und die
Nebenkostenabrechnung wie gewohnt zum
Jahresende. Alleinige Hauptmieter können
keinen Wechselvertrag beantragen, sondern nur
einen Mietnachfolger vorschlagen.
Muss ich einen Wechsel des Untermieters
melden?
Ja! Mit vollem Namen und, wenn der neue
Untermieter einverstanden ist, mit Angabe der E-
Mail-Adresse. Die Meldung sollte vor dem
Einzug erfolgen, ebenso das Auszugsdatum des
alten Untermieters.
Was ist bei der Kündigung zu beachten?
Sie muss schriftlich mit eigenhändiger
Unterschrift per Post uns zugeschickt werden
(kein Einschreiben erforderlich!). Beachten Sie
die Kündigungsfrist von drei Monaten.Die
Kündigung muss schriftlich bis zum 3. Werktag
des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen.
Die Kündigungsfrist kann auf Antrag verkürzt
werden, wenn vorher mit einem Mietnachfolger
ein neuer Vertrag zustande kommt.